Vertragsbedingungen zur Nutzung des
Team-Emobility Ladenetzes Stand: 22.09.23

Sie und die Team-Emobility GmbH, nachstehend „Team-Emobility“ genannt, vereinbaren das Folgende über das Erbringen von Dienstleistungen für Elektromobilität:

1. Vertragsgegenstand
Team-Emobility bietet Ihnen Zugang zu öffentlicher Ladeinfrastruktur. Sie erhalten mit der Bestellung von Team-Emobility die Möglichkeit, sich über die Team-Emobility App oder eine Ladekarte an den Ladepunkten zu authentifizieren und die Ladung eines Elektroautos an Team-Emobility Ladestationen und Partnerladestationen freizuschalten.

2. Leistungsumfang
Der durch Team-Emobility zu erbringende Service umfasst:
a) die Anzeige von verfügbaren unternehmenseigenen Ladestationen sowie von Partnerladestationen in der Team-Emobility App.
b) die Authentifizierung über die Team-Emobility App oder Ladekarte an unternehmenseigenen Ladestationen und an Partnerladestationen sowie die Freischaltung der Ladepunkte.
c) die monatliche Abrechnung inkl. der Details aller Ladevorgänge. Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit (Zugang, Funktionsfähigkeit, Vollladung) oder Zugang zu bestimmten Ladestationen sowie auf unveränderte Aufrechterhaltung der Ladeinfrastruktur. Jeder einzelne Ladevorgang bedarf eines gesonderten Vertrages zwischen Ihnen und der Team-Emobility, welcher immer dann zustande kommt, wenn eine Freischaltung für das Laden erfolgt. So erhalten Sie das Recht, an dem jeweiligen Ladepunkt Ladestrom zu beziehen.

3. Einzelheiten zur Nutzung der Team-Emobility APP
Um die Team-Emobility App nutzen zu können, sind ein dafür geeignetes Smartphone sowie eine mobilfunkgestützte Datenverbindung notwendig. Die Team-Emobility App ist im Apple Inc. App Store oder im Google Play Store kostenlos erhältlich. Zur Authentifizierung mit der Team-Emobility App ist ein Login mittels E-Mail-Adresse und Passwort erforderlich, das Ihnen nach dem Zustandekommen des Vertrags zugeschickt wird oder selbst bei der Registrierung eingegeben haben.
Ladestationen dürfen nur zum Laden von Elektroautos genutzt werden. Die Verwendung von nicht nach einschlägigen Vorschriften zertifizierten (z.B. CE-Kennzeichnung) Ladekabeln oder nicht vom jeweiligen Fahrzeughersteller zugelassenen oder beschädigten Ladekabeln oder sonstigem Zubehör (z.B. Adapter etc.) ist untersagt. Ein Zugänglich machen der Ladedienstleistungen von Team-Emobility an Dritte (z.B. durch Weitergabe der Zugangsdaten) ist nicht zulässig.

4. Preise und Bezahlung
Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte unter: Team-emobility.de/Fahrstrom
Den jeweils aktuellen Preis für die einzelnen Ladevorgänge zeigt Team-Emobility Ihnen in der Team-Emobility App an. Mit der Freischaltung der Ladesäule gilt der aktuell angezeigte Preis für den jeweiligen Ladepunkt als vereinbart.

5. Preisänderungen
Wir teilen Ihnen Preisänderungen mindestens vier Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform mit. Im Rahmen dieser Mitteilung informieren wir Sie in allgemein verständlicher Form über Anlass und Umfang der Preisänderung. Preisänderungen können nur zum Monatsersten erfolgen. Ihnen steht im Fall einer Preisänderung das Recht zu, diesen Vertrag fristlos zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Wir werden Sie zeitgleich mit der Information über die Preisänderung auf dieses Kündigungsrecht in Textform besonders hinweisen. Weitere vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.

6. Bezahlung
Sie erhalten monatlich eine Rechnung, auf der die vorgenommenen Ladevorgänge zusammengefasst sind und die von Ihnen per Lastschrift bezahlt wird. Team-Emobility ist bestrebt, Ladevorgänge jeweils im Folgemonat abzurechnen, es kann jedoch im Einzelfall (z.B. aufgrund verspäteter Abrechnung von Roaming-Partnern gegenüber der Team-Emobility) auch erst später abgerechnet werden.


7. Wiederverkäufereigenschaft
Team-Emobility ist Wiederverkäufer von Elektrizität. Das führt zu einer Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, wenn Sie ebenfalls Wiederverkäufer von Elektrizität sind. In diesem Zusammenhang sind Sie verpflichtet, der Team-Emobility unverzüglich mitzuteilen, ob Sie ebenfalls Wiederverkäufer von Elektrizität ist und, falls ja, der Team-Emobility die gültige Bescheinigung „USt 1 TH“ des Finanzamtes zukommen zu lassen, damit das Reverse Charge Verfahren angewendet werden kann. Auf Anfrage erhalten Sie einen Nachweis für die Wiederverkäufereigenschaft von der Team-Emobility. Soweit Sie kein Wiederverkäufer von Elektrizität sind, wird der Strombezug weiterhin mit der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer abgerechnet, derzeit 19%.

8. Laden außerhalb von Deutschland
 Außerhalb von Deutschland sind Ladungen nach diesem Vertrag nur an den Ladepunkten gestattet, die in der Team-Emobility App im eingeloggten Zustand angezeigt werden. Der aktuelle Preis für den einzelnen Ladevorgang wird Ihnen vor Beginn der Ladung in der Team-Emobility App angezeigt. Mit der Freischaltung der Ladesäule gilt der jeweils aktuell mitgeteilte Preis für den jeweiligen Ladepunkt als vereinbart.

9. Laufzeit und Kündigungsrechte
Dieser Vertrag kommt an dem Tag zustande, an dem Sie die Auftragsbestätigung von Team-Emobility erhalten. Die Erstvertragslaufzeit beträgt zunächst einen Monat zzgl. des Restmonats, in dem die Auftragsbestätigung erfolgte. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit um einen weiteren Monat, sofern er nicht zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit durch eine Vertragspartei mit einer Frist von zwei Wochen jeweils zum Monatsende in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Im Falle einer Erhöhung des nutzungsunabhängigen monatlichen Grundpreises oder der Preise für die einzelnen Ladevorgänge sind Sie berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu welchem die neuen Preise wirksam werden. Hierauf wird Team-Emobility Sie mit der Unterrichtung über die Preisanpassung hinweisen.

10. Registrierung, Elektronischer Rechnungsversand und erforderliche E-Mail-Kommunikation
Sie sind verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben insbesondere zu Ihrer Identität, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu machen. Änderungen während der Laufzeit des Vertrages, insbesondere eine Änderung der E-Mail-Adresse, haben Sie an Team-Emobility unverzüglich durch Angabe der Änderungen in Schrift- oder Textform mitzuteilen. Team-Emobility sendet Ihnen alle Rechnungen und andere vertragsbezogene Dokumente als E-Mail-Anhang zu.

11. Datenschutz
Team-Emobility wird im Hinblick auf personenbezogene Daten von Ihnen die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wahren. Personenbezogene Daten von Ihnen, werden von Team-Emobility nach Maßgabe unserer jeweils geltenden Datenschutzhinweise, abzurufen unter https://www.team-emobility.de/Datenschutz verarbeitet. Wir behalten uns das Recht vor, die vorgenannten Datenschutzhinweise jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Eine jeweils aktuelle Version ist auf unserer Webseite verfügbar. Bitte suchen Sie die Webseite regelmäßig auf und informieren Sie sich über die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen. Team-Emobility wird Ihre Daten zum Ladevorgang an den Drittanbieter weiterreichen, damit dieser die Ladevorgänge in Rechnung stellen kann.

12. Haftung
Team-Emobility haftet nicht für die Funktionsfähigkeit oder Verfügbarkeit der Ladeinfrastruktur, für Schäden infolge einer Unterbrechung oder infolge von Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt. Das Elektrofahrzeug, das über eine Ladestation aufgeladen wird sowie die dazu erforderlichen Hilfsmittel wie z.B. Kabel, müssen jederzeit allen geltenden gesetzlichen Vorschriften genügen. Team-Emobility ist nicht haftbar für den Fall, dass das Elektrofahrzeug wegen eines Defektes und/oder an den verwendeten Hilfsmitteln und/oder wegen einer unsachgemäßen Gebrauchsweise nicht oder nicht sicher aufgeladen werden kann. Team-Emobility haftet nur für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Darüber hinaus haftet Team-Emobility für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder soweit zwingende gesetzliche Haftungsregelungen (z.B. Produkthaftungsgesetz) bestehen. Team-Emobility haftet auch für Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf die bei Vertragsbeginn vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm dieser Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von Team-Emobility ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten gleichermaßen für Personen, für die Team-Emobility einzustehen hat.

13. Schlussbestimmungen
Team-Emobility darf sich zur Erfüllung vertraglicher Pflichten Dritter bedienen. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können mit Zustimmung des anderen Teils auf einen Dritten übertragen werden. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der Dritte ein verbundenes Unternehmen von Team-Emobility im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz ist. Sofern nach diesen Vertragsbedingungen Erklärungen schriftlich abzugeben sind, können diese auch durch telekommunikative Übermittlung in Textform (beispielsweise per Telefax oder E-Mail) oder in sonstiger Textform erfolgen. Die Verbraucher haben die Möglichkeit, sich an die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union zu wenden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Im Übrigen nimmt Team-Emobility nicht an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil. Wenn Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist der Gerichtsstand Stuttgart, sofern kein ausschließlicher Gerichtsstand vorliegt